Ab Januar 2017 tritt eine Neureglung im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014 in Kraft, die die Kennzeichnung von Anlagen mit geregelten Stoffen betrifft.
Bei Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen, heißt das, dass zusätzlich Angaben zu:
an der Anlage angebracht werden müssen.
Uns liegen entsprechende Aufkleber vor, die wir auf Wunsch vor Ort mit den Angaben Ihrer Anlagen ergänzen und an den Anlagen anbringen können.